DGUV V3: die Prüfung, nach der gefragt wird
Die DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass ortsveränderliche Geräte und ortsfeste Anlagen in festen Abständen geprüft werden. Wer das nicht nachweisen kann, hat im Schadensfall ein Problem mit der Berufsgenossenschaft und mit dem eigenen Versicherer. Wir prüfen mit Messgerät, dokumentieren jedes Gerät einzeln und setzen die Plakette mit dem nächsten Fälligkeitsdatum.
- Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung
- Einzelprotokoll je Gerät, digital und auf Papier
- Plakette mit nächstem Prüftermin
- Erinnerung, bevor die Frist abläuft


